Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass auch unser Campingplatz mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von den Erhöhungen bei den Strompreisen verschont bleibt. Auf Grund der schrittweisen Erhöhung der Strompreise seitens unseres Stromanbieters lässt sich der bisherige Strompreis von 0,45 Euro / kWh für den Eigenverbrauch der Camper leider nicht mehr halten. Der Vorstand hat beschlossen, den Strompreis auf 0,55 Euro / kWh zu erhöhen, um damit die gestiegenen Kosten aufzufangen.

Der neue Strompreis gilt für die nächste Strompreisperiode. Diese beginnt mit dem Ablesen der Stromzähler am 31.8.2024. Bis zum Ablesezeitpunkt am 31.8.2024 gilt damit noch der alte Strompreis. Für jede verbrauchte kWh, die nach dem Ablesen verbraucht wird, gilt dann der neue Preis von 0,55 Euro. 

  • Leistungspreis bis 30.08.2024: 0,45 Euro / kWh
    • Mindestverbrauchsgebühr: 10 Euro
  • Leistungspreis ab 31.08.2024: 0,55 Euro / kWh
    • Mindestverbrauchsgebühr: 30 Euro

Außerdem hat der Vorstand beschlossen, die Mindestabnahmegebühr von 10 Euro auf 30 Euro zu erhöhen. Für die meisten Camper ändert sich dadurch nichts. Die Mindestabnahmegebühr wird mit den Stromkosten verrechnet. Nur wer weniger als 30 Euro an Strom verbraucht, zahlt ab 31.8.2024 dann die 30 Euro Mindestabnahmegebühr. Dieser Schritt war notwendig, da auch die Kosten für die Wartung der Stromkästen und Anlagen gestiegen sind.

Unsere diesjährige zweite Mitgliederversammlung findet statt am

                        Samstag, 24. August 2024 um 11.00 Uhr

                        auf dem Campingplatz vor der Rezeption

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
  2. Zusätzlich eingegangene Anträge zur Tagesordnung
  3. Bestätigung der Tagesordnung
  4. Abschließende Auswertung zum Finanzbericht Saison 2023
  5. Problem: Trinkwasserqualität und Entsorgung
  6. Anpassung der Strompreise nach erfolgter Nachzahlung für 2023
  7. Neue Schließanlage
  8. Vorausschau 2025
  9. Verschiedenes

Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis zum 10.08.2024 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit sie auf die Tagesordnung gesetzt werden können.

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.