Der Wahlleiter für die Vorstandswahl am 02.09.2023 gibt Folgendes bekannt (siehe Schreiben im Anhang):

Für die Vorstandswahl am 02.09.2023 liegen folgende gültige Wahlvorschläge vor. Die Wahl zum Vorstand findet auf Grund der nur begrenzt (7) zur Verfügung stehenden Kandidaten als Blockwahl statt.

Die folgenden Bewerberinnen stellen sich zur Wahl:

  1. Anders, Doreen (043)
  2. Ehret, Thomas (089)
  3. Erdmann, Renate (083)
  4. Fiedler, Hans (066)
  5. Lehmann, Nico (091)
  6. Martin, Nico (117)
  7. Pinnow, Ilona (070)

Bei der heutigen Mitgliederversammlung haben wir die Änderungsvorschläge für die Satzung diskutiert (Protokoll wird schnellstmöglich im Mitgliederbereich hochgeladen). Es gab zahlreiche Kommentare, so dass wir beschlossen haben, dass der Vorstand bis zum 29.07.2023 schriftlich (z. B. per Mail an verein(at)campingclub-schweriner-see.de) Kommentare zum Änderungsvorschlag entgegen nimmt. Anschließend wird der Vorstand einen neuen Entwurf ausarbeiten, evtl. in Zusammenarbeit mit einzelnen Mitgliedern sowie natürlich mit dem Anwalt.

Der Satzungsvorschlag ist als PDF hier angehängt. Darin enthalten sind in rot bereits neue Änderung, die sich zum Teil aus der Diskussion in der Mitgliederversammlung ergeben haben.

Warum eine Satzungsänderung

Eine Satzung muss regelmäßig überprüft werden, ob sie noch die aktuellen Bestimmungen beachtet. Zum Beispiel fehlt in unserer Satzung eine Angabe zur DSGVO (Datenschutz). Außerdem haben wir einen neuen Anwalt, der in Vereinsrecht spezialisiert ist. Herr. Dr. Müller hat daher unsere Satzung überprüft und dabei ein paar Verbesserungen vorgeschlagen, die im Vereinsgeschehen üblich oder sinnvoll sind.

Erklärungen für einige Änderungen

Die Rechtssprache in Satzungen ist nicht immer leicht verständlich. In Absatz 17 geht es zum Beispiel darum, dass der Verein Informationen von Mitglieder aufbewahren darf, aber nicht darum, dass Mitglieder diese Informationen bereitstellen müssen. Durch Aufnahme im Verein stimmen Mitglieder lediglich zu, dass der Verein Adressen etc. verwalten kann, wenn der Verein sie bekommt. Es ist nicht der Fall, dass der Verein nun beginnt, Kontonummern einzufordern. Es könnte aber sein, dass der Verein irgendwann einmal die Möglichkeit gibt, Vereinsgebühren per Lastschriftverfahren (optional) einzuziehen. Das ist nicht geplant, aber mit dem Absatz 17 könnte der Verein das rechtlich anbieten.

Die Mitgliederversammlung ist auch in der jetzigen Satzung beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Das soll mit der Satzungsänderung nicht geändert werden, es wird nur im Absatz 14 hinzugefügt, wo es vorher nicht spezifiziert war. Aus unserer Erfahrung ist das notwendig, da von ca. 203 Mitgliedern meistens weniger als 1/3 bei den Versammlungen anwesend sind. Mit diesem Ansatz ist der Verein bisher sehr gut gefahren, da alle Mitglieder, die am Vereinsgeschehen interessiert sind, auch in der Regel zu den Mitgliederversammlungen erscheinen. In Zukunft werden wir die Termine auch konsequenter hier auf der Webseite sowie per Newsletter zusätzlich ankündigen (hier kann man sich für den Newsletter eintragen).

Der Vorschlag zur Satzungsänderung