1936
Campingplatz D59 beginnt
Das Gelände des Campingplatzes D 59 ist schon seit 1936 auf der Landkarte eingetragen.
60er Jahre
Erste Camper
In den 60er Jahren fanden die ersten Camper aus Berlin und Dresden das Ufer des Schweriner Sees. Damals waren die Bäume des Waldes nur wenige Meter hoch, die Zelte wurden frei aufgestellt.
60er Jahre
1969-1989
Erste Verwaltung
Der Campingplatz wurde von der Gemeinde Groß Köris, dem Zweckverband Dahme-Tourist und dem Forst verwaltet. Es standen vorwiegend Zelte hier, mit 500 Stellflächen für Dauercamper.
1990-
Verwaltung Amt Schenkenländchen
Nach der Wende verwaltete unseren Campingplatz das Amt Schenkenländchen. Die Gebühren wurden von Jahr zu Jahr angehoben. Es wurde immer unsicherer, ob der Platz weiter besteht. Ab 2002 wurde ständig von der Schließung des Platzes gesprochen und viele Camper wanderten ab.
Die Waldfläche war ehemals preußischer Staatswald. Sie ging dann von der Treuhand in den Besitz des Forst über. Nach den neuen Gesetzen (u. a. die Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatzverordnung) hatte der Forst das Recht, Auflagen einzufordern. Das Amt Schenkenländchen wollte dafür kein Geld ausgeben und es drohte die Schließung der Campingplätze D 59 und D 71.
1990-
22. September 1996
Gründung des Camping-Club Schweriner See e.V.
Um dem Kollaps entgegen zu wirken und unseren Campingplatz zu erhalten, wollten einige beherzte Camper einen Verein gründen. Es fand die Gründungsversammlung des Camping-Club Schweriner See e.V. mit vielen Teilnehmern statt.
27. Februar 1997
Rechtslage klären
Es gab einen Termin bei der TLG Potsdam, um Rechtslage zu klären und die Flurstück-Bezeichnung der Waldfläche zu erfahren. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass der Wald ehemaliger preußischer Staatswald und die Pachtverträge der DDR-Zeiten legal waren.
Noch im gleichen Monat wurde ein Kaufantrag an das zuständige Amt gestellt, leider mit negativem Bescheid.
27. Februar 1997
15. April 1997
Bürgermeister kontaktiert
Der zuständige Bürgermeister, Herr Krautwald, wurde kontaktiert. Der Verein stellt sich und seine Ziele vor. Nach diesem Termin erfolgten monatlich Kontakte.
27. April 1997
1. Campingversammlung
Der Camping-Club Schweriner See e.V. stellt sich auf der ersten Campingversammlung vor.
27. April 1997
24. Juni 1997
Absprachen
Mit zuständigen Ämtern fanden Absprachen statt
- Amt Schenkenländchen Teupitz
- Liegenschaftsdienst / Katasteramt Königs Wusterhausen
- Fremdenverkehrsverband Dahmeland e.V. Königs Wusterhausen
März 1999
Bootsstege
Der Verein stellt an das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin den Antrag zur Beibehaltung der Bootsstege.
März 1999
20. August 2000
Nutzungsvertrag Bootsliegeplätze
Der Nutzungsvertrag mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin über die Liegeplätze für 99 Boote liegt vor. Auf der Grundlage dieses Vertrags wird für alle Bootsstegbesitzer ein individueller Nutzungsvertrag erstellt.
19. Februar 2001
Kündigung
Mit dem Schreiben des Amtes für Forstwirtschaft KW an das Bauamt des Amtes Schenkenländchen Teupitz wurde unserer Campingplatz erneut gekündigt.
Im Laufe des Sommers wurde eine Unterschriftensammlung für den Erhalt des Campingplatzes organisiert. Die Listen lagen in der gesamten Region aus. Es kamen mehrere Tausend Unterschriften zusammen. Die Listen wurden dem Bürgermeister der Stadt Teupitz, Herrn Dr. Kuhl, mit entsprechendem Schreiben übergeben.
19. Februar 2001
31. März 2003
Gemeindevertretungssitzung
Teilnahme an der Gemeindevertretungssitzung, deren Thema unter anderem der Erhalt des Campingplatzes D 59 war. Unsere Vorlage zum Erhalt des Campingplatzes im Interesse der Region wird einstimmig angenommen. 10 Abgeordnete haben für den Erhalt des Campingplatzes gestimmt und es erfolgte symbolisch die Übergabe an den Verein.
Doch das Forstamt lehnte unseren Antrag zum Betreiben des Campingplatzes ab.
3. April 2003
Unterpachtvertrag
Ein Unterpachtvertrag zwischen dem Amt Schenkenländchen und dem Camping-Club Schweriner See e.V. wird vom Amtsdirektor Oncken des Amts Schenkenländchen, dem Bürgermeister Roggan und Ursula Schwarz vom Verein unterschrieben.
Dieser Vertrag wird nach kurzer Zeit für ungültig erklärt, weil das Forstamt derartige Unterpachtverträge nicht zulässt.
3. April 2003
17. Juni 2003
Runder Tisch
Erstmalig ist es uns gelungen, die beteiligten Behörden und Verantwortlichen an einen Tisch zu holen.
An der Beratung haben teilgenommen:
- Amt für Forstwirtschaft, Dezernatsleiter sowie Forsträtin Frau Loik
- Amt Schenkenländchen, Frau Klahr
- Bürgermeister Groß Köris, Herr Roggan
- Untere Bauaufsichtsbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
- 3 Vertreter unseres Vereins
Das Ergebnis konnte sich sehen lassen! Die Campingplätze könnten bestehen bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt werden, wie z. B. ein Konzept, die B-Planung und die Waldumwandlung. Es folgten Schreiben an die Forsträtin, die Untere Bauaufsichtsbehörde Lübben, Landrat Wille von LDS etc.
8. Oktober 2003
Konzept
Die Konzeption zum Weiterbetrieb des Campingplatzes D 59 wird durch das Planungsbüro Dubrow fertiggestellt und das Dokument wurde beim Forstamt eingereicht.
8. Oktober 2003
Juni 2004
Vermessung
Siegmar Funke, Vermesser a. D., vermisst unseren Campingplatz.
5. Juli 2004
Blockhausmiete
Das Amt Schenkenländchen überlässt dem Verein das Blockhaus zur Nutzung gegen eine jährliche Miete von 100 € (Nutzungsvertrag).
5. Juli 2004
8. Februar 2005
Kontakt zum Bundestagsabgeordneten
Wir haben die Gelegenheit, den Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Danckert, ab 2005 Vorsitzender des Sportausschusses, kennenzulernen. Er setzt sich in den kommenden Jahren maßgeblich für den Erhalt des Campingplatzes und unsere Belange ein. Unter anderem hat er großen Anteil an der günstigen Gebührenfestlegung für die Bootsliegeplätze.
Mai 2005
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Von Mai 2005 bis Januar 2007 fanden mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Amt Schenkenländchen bzw. dem Bürgermeister der Stadt Teupitz und dem Forstamt Wünsdorf zwecks Klärung Erhalt der Campingplätze statt. Die Frage betraf entweder Modernisierung nach der neuen Verordnung für Campingplätze (BbgCWPV) oder Schließung.
Mai 2005
28. September 2006
Aufruf
Es wurde ein Schreiben verfasst und um Unterstützung für den Erhalt des Campingplatzes gebeten.
Empfänger:
- Bundestagsabgeordneter Dr. Peter Danckert
- Landrat Wille
- Ministerpräsident Platzeck
15. Januar 2007
Gerichtstermin
Das Amt Schenkenländchen klagt gegen das Forstamt – das Gericht wies die letzte Klage ab.
Es folgte ein weiteres Mal die Kündigung der Campingplätze durch das Forstamt.
15. Januar 2007
22. März 2007
Neubeginn
Bei einem Treffen mit dem Forstamt (Frau Lolk, Frau Ehlert, Herr Wenzel) wurden Informationen über die Gerichtsverhandlung vom 15.01.2007 und unsere Mitgliederversammlung vom 18.02.2007 ausgetauscht.
Das Forstamt war nun bereit, mit uns einen Pachtvertrag auszuarbeiten.
31. August 2007
Petition
Eine Petition für den Erhalt des Campingplatzes wurde an den Landtag Brandenburg auf den Weg geschickt. Die Verfasser waren die Vereinsmitglieder:
- Hans Fiedler
- Dr. Dieter Frenzel
- Prof. Dr. Peter Heidrich
- Dr. Wilfred von Nyssen
- Prof. Dr. Helmut Wolter
31. August 2007
7. September 2007
Erfolgreiche Petition
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags Brandenburg teilt die Durchsetzung des Erhalts der Campingplätze D 59 und D 71 mit.
15. März 2008
Beratung
Es fand eine Beratung über die Zukunft der Campingplätze D 59 und D 71 statt.
- Landtagsabgeordnete Frau Lehmann
- Landrat des LDS, Herr Loge
- MdL. Petitionsausschuss, Frau Prof. Dr. Heppener
- Forstdirektor AfF Wünsdorf, Herr Thimm
- Bauaufsichtsbehörde LDS, Frau Globig-Wilhelm
- Min. f. Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung, Herr Vogt
- Amtsdirektor Amt Schenkenländchen, Herr Arnts
- Camper: Herr Dr. von Nyssen, Frau Schwarz, Frau Bitterlich
- 5 weitere Angestellt
15. März 2008
19. Juni 2008
Pachtvertrag
Der Pachtvertrag für die Überleitungszeit 2008 / 2009 wird geschlossen.