Camping- und Brandschutzordnung
- Aufstellung von Campingfahrzeugen und Zelten (Unterkünften)
- Camper haben sich bitte bei Ankunft und vor Aufstellung ihrer Unterkünfte bei der Rezeption zu melden (Sprechzeiten siehe Aushang)
- Campingfahrzeuge bzw. -zelte müssen entsprechend der Einweisung aufgestellt werden. Der Abstand zwischen den Campingfahrzeugen bzw. -zelten muss mindestens 2,50 Meter betragen.
- Festmontierte Überdachungen und Gerüstkonstruktionen sind bauaufsichtlich genehmigungspflichtig. Montage und Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Fahrzeugverkehr
- Das Befahren des Platzes zum Be- und Entladen, zum Transport von Booten und anderen Gütern hat prinzipiell im Schritttempo zu erfolgen. Die Gebotszeiten sind einzuhalten.
- Autos sind in Fluchtrichtung entsprechend der Parkordnung auf dem Parkplatz so abzustellen, dass Lösch- und Rettungsfahrzeuge sowie Entsorgungsfahrzeuge nicht behindert werden.
- Umgang mit Feuer
- Das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers, die Nutzung einer offenen Kochstelle, der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sind auf dem Campingplatz (Wald) verboten. Das Rauchen ist nur am Wohnwagen (Aschenbecher) gestattet.
- Grillen mit Holzkohle ist nur bis Waldbrandstufe 3 mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen erlaubt.
- Sie und Ihre Nachbarn
- Verhalten Sie sich bitte so, wie Sie es von Ihren Nachbarn erwarten. Dazu gehören während der Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und der Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr:
- kein Bewegen von Kraftfahrzeugen,
- keine lauten Gespräche und kein lautes Radio oder Fernsehen,
- keine Wasserkanister füllen an den Handpumpen,
- keine Ball- und andere Bewegungsspiele zwischen den Unterkünften.
- Führen Sie bitte Ihren Hund stets an der Leine, sorgen Sie für sein ruhiges Verhalten und beseitigen Sie eventuelle Kothaufen. Es gilt die Brandenburger Hundehalterverordnung (HundehV) vom 16.06.2004. Das Benutzen der Badestellen mit Hund ist verboten!
- Halten Sie bitte die von Ihnen benutzten sanitären Anlagen sowie Ihren Stellplatz sauber und entsorgen Sie Ihren Müll getrennt in die vorhandenen Container (auf dem Parkplatz).
- Allgemeines
- Gebühren für die Übernachtung und von Gästen (auch Tagesgästen) entnehmen Sie bitte der Preisliste und entrichten Sie diese während der Sprechzeiten oder selbstständig online an der Rezeption.
- Haftung für Schäden, die Besucher oder Gäste von Campern durch Einrichtung oder die Beschaffenheit des Platzes oder anderen Personen erleiden, werden vom Betreiber nicht übernommen.
- Grundsätzlich gelten die:
- Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung (BbgCWPV)
vom 18.05.2005 (einschließlich bauaufsichtlichen Anforderungen), - Naturschutzgesetz des Landes Brandenburg (BbgNatSchg)
vom 26.05.2004 - Hundehalter-VO Bbg
vom 16.06.2004 - sowie alle behördlichen Vorschriften, die hier nicht ausdrücklich erwähnt werden.
- Grobe Verstöße gegen die Platzordnung können vom Betreiber mit einem Platzverweis geahndet werden.
- Die Camping- und Brandschutzordnung ist Bestandteil des Campingvertrages und für den Aufenthalt der Gäste.